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1. Abnahmeberechtigung
2. Allgemeine Bestimmungen (BDS, DLRG, DRK,
DSV, DTB, VDST)
Diese Bestimmungen sind sinngemäß für die gesamte
Ausbildung und alle Prüfungen verbindlich. Die Prüfbestimmungen
sind grundsätzlich für männliche und weibliche Personen
gleich. Die Verantwortung für die Einhaltung der Prüfungs-
und Ausführungsbestimmungen sowie der Sicherheitsmaßnahmen
tragen Ausbilder und Prüfer.
Für alle Leistungsanforderungen in den Schwimmlagen gelten
die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimm-Verbandes. Vor der
Zulassung zu einem Lehrgang kann eine ärztliche Untersuchung
gefordert werden; sie wird jedem Lehrgangsteilnehmer empfohlen.
Prüfungsleistungen ohne Zeitvorgabe: Prüfungsleistungen,
für die keine bestimmte Zeit vorgeschrieben ist, müssen
ohne Unterbrechung zügig erfüllt werden.
Die Leistung ist dann erfüllt, wenn der Prüfling ohne
fremde Hilfe das Wasser verlassen hat.
Wassertemperaturen unter 18 Grad Celsius sind für die Prüfungsabnahme
nicht geeignet.
Bei Partnerübungen in Ausbildung und Prüfung sollen
die beiden Partner etwa gleiches Gewicht und gleiche Größe
haben.
Tauchübungen
Bei allen Tauchübungen in undurchsichtigen oder offenen Gewässern
sind Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Jeder Tauchende muss dauernd
unter Kontrolle stehen. Wenn Sicherheitsgründe nicht dagegen sprechen,
muss das Streckentauchen mit einem Kopfsprung begonnen werden. Die
Leistung beim Streckentauchen beginnt an der Absprung- oder Abstoßstelle.
Während des Tauchvorgangs sollte der Tauchende möglichst nahe über
Grund schwimmen (Tauchtiefe 1 bis 2 m); sein Körper muss sich jederzeit
vollständig unter der Wasseroberfläche befinden. Die vorgeschriebene
Strecke muss in gerader Richtung durchgetaucht und gemessen werden.
Bei undurchsichtigen Gewässern ist eine Abweichung von höchstens
2 m nach rechts oder links gestattet. Beim Tieftauchen muss der
ertauchte Gegenstand über die Wasseroberfläche gehoben werden; dabei
darf der Schwimmer nicht mit dem Kopf unter Wasser sein. Zwischen
den einzelnen Tauchgängen darf sich der Prüfling nicht am Beckenrand
o.ä. festhalten. Für das Tauchen sind kleine Tauchringe oder Teller
aus Gummi (Plastik) bzw. der 5-kg-Tauchring oder ein gleichartiger
Gegenstand zu verwenden.
Tauchen/Materialien
Für das Tieftauchen werden am besten kleine Tauchringe oder Teller
aus Plastik oder Gummi verwendet. Der Schwimmer muss voll aufgetaucht
sein und den Gegenstand aus dem Wasser halten bzw. an Land werfen.
Für Mehrfach-Tauchübungen sollen 6 Teller oder Ringe auf einer Grundfläche
von ca. 5x5 m in etwa 2 m Wassertiefe verteilt werden. In ungünstigen
Gewässern kann dreimaliges Tieftauchen und Heraufholen von Kies
o.ä. verlangt werden.
Sprungübungen
Falls für Sprungübungen keine genügend hohe Absprungmöglichkeit
vorhanden oder die Wassertiefe geringer als 3,50 m ist, bestimmt
der Prüfer in Verbindung mit seiner Gliederung bzw. beauftragten
Institution eine Ersatzleistung (mehrere verschiedenartige Sprünge
aus geringer Höhe: Paketsprung, Startsprung, Abrenner) und trägt
sie in das Schwimmzeugnis ein. Diese Ausnahmegenehmigung ist nur
zu erteilen, wenn entsprechend gut ausgerüstete Bäder nicht aufgesucht
werden können, ihre Geltungsdauer ist auf zwei Jahre zu beschränken.
Baderegeln
Neben den allgemeinen und überall gültigen Baderegeln ist auf die
örtlich besonderen Gegebenheiten hinzuweisen, z. B. Gezeiten (Tiden)
Strömungen u. ä. Entsprechendes gilt für den Unterricht der Hilfen
bei Bade-, Boots- und Eisunfällen. Unterricht und Prüfung der Baderegeln
haben altersgemäß zu erfolgen.
Ausstellung der Urkunden
Die Leistungen sind vom Prüfer einzeln in der vorgeschriebenen Prüfungskarte
zu bestätigen. Prüfungskarten und Urkunden müssen neben der Anschrift
und der Unterschrift der ausstellenden Stelle die Namen und, soweit
vorhanden, die Prüfungsberechtigungs-Nummern der Prüfenden tragen,
die für die Durchführung verantwortlich gewesen sind. Nach erfolgter
Prüfung werden bundeseinheitliche Urkunden und Abzeichen gegen Erstattung
der Kosten ausgehändigt.
Ersatzurkunden und -abzeichen werden nur bei glaubwürdigem Nachweis
des Erwerbs und des Verlustes gegen Erstattung der Kosten abgegeben.
Anträge sind formlos an die Stelle zu richten, welche die Urschrift
ausgestellt hat.
3. Ausführungsbestimmungen für Schwimmprüfungen
Die Schwimmprüfungen dienen der Förderung einer allgemeinen Grundausbildung
im Schwimmen und in der Selbstrettung. Die Prüfungen für Jugendliche
sind im Deutschen Jugendschwimmpass zusammengefasst:
Der Deutsche Jugendschwimmpass umfasst folgende
drei Abzeichen: :
Deutsches Jugendschwimmabzeichen - Bronze
Deutsches Jugendschwimmabzeichen - Silber
Deutsches Jugendschwimmabzeichen - Gold
Das Deutsche Jugendschwimmabzeichen - Gold darf frühestens
mit 9 Jahren erworben werden.
Der Deutsche Schwimmpass umfasst folgende drei
Abzeichen:
Deutsches Schwimmabzeichen - Bronze
Deutsches Schwimmabzeichen - Silber
Deutsches Schwimmabzeichen - Gold
Der Deutsche Schwimmpaß darf frühestens
mit 18 Jahren erworben werden.
Für jede Stufe der Schwimmprüfungen gibt es Abzeichen. Nur die
beurkundete Prüfung berechtigt zum Tragen der entsprechenden Abzeichen.
Die Prüfungsstufen des Deutschen Jugendschwimmpasses und des Deutschen
Schwimmpasses entsprechen sich; es werden einheitliche Abzeichen
je Stufe verwendet. Die Prüfungen für den Deutschen Jugendschwimmpass
bzw. Deutschen Schwimmpass sollen in der vorgenannten Reihenfolge
einzeln abgelegt werden. Nur die jeweils abgelegte Prüfung wird
im Schwimmpass beurkundet; gleichzeitig miterfüllte andere Prüfungen
dürfen nicht bestätigt werden.
Altersdifferenzierung
Bei den Schwimmbedingungen für den Deutschen Schwimmpass werden
die Höchstzeiten je Lebensjahrzehnt
(erstmals mit dem vollendeten 30. Lebensjahr)
erhöht.
Prüfungszeitraum
Die Prüfungen für jedes einzelne Schwimmzeugnis müssen (nach Abschluss
der entsprechenden Ausbildung) in einem Zeitraum von zwei Monaten
abgelegt werden, gerechnet vom Tag der ersten erfüllten Bedingung
an.
Wassertiefe
Schwimmprüfungen dürfen nur dort abgenommen werden, wo die Wassertiefe
die Körpergröße des Prüflings überschreitet.
Startsprung
Der Sprung vom Beckenrand muss ins tiefe Wasser erfolgen. Deutliches
Abspringen und vollständiges Eintauchen sind notwendig. Bei der
Prüfung zum Deutschen Jugendschwimmabzeichen -Bronze sollte ein
Startsprung mit Ausgleiten angestrebt werden. Beim Deutschen Jugendschwimmabzeichen
-Gold muss das Kraulschwimmen mit Atmung durchgeführt werden.
Für weitergehende Fragen sprechen Sie bitte mit Patrick
Rodriguez Rubio.
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